Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
laut Frühwarnsystem des TMASGFF wurde der Landkreis Eichsfeld ab dem 06.10.2021 in die Warnstufe 1 eingestuft.
Unter diesem Link finden Sie das Formular zur Teilnahme am Testregime.
Wie lange gilt sie?
Unterschreiten mindestens zwei der drei Werte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die jeweiligen Mindestwerte, tritt die nächstniedrige Warnstufe in Kraft.
Was bedeutet das für den Schulbetrieb?
Für Schulen ergibt sich ein verbindliches Testangebot für Schülerinnen und Schüler (SuS).
Wie wird das konkret an den SBBS Eichsfeld umgesetzt?
- Ab Donnerstag, dem 07.10.21 bietet die Schule allen Schülerinnen und Schülern freiwillige Testungen unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal mittels eines Selbsttests an.
- Voraussetzung für die Testungen ist das Vorliegen von Einverständniserklärungen der volljährigen SuS. Bei minderjährigen SuS ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Testung notwendig. Der Vordruck ist der Anlage beigefügt.
- In der 40. KW besteht Donnerstag und Freitag die Möglichkeit der freiwilligen Testung.
- Ab der 41. KW wird jeweils Montag, Mittwoch, Freitag und dienstags für die EHK 3. Lj ein Testangebot unterbreitet.
- Die Ausstellung der Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist möglich.
- SuS, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus tragen, können sich auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.
Petra Stubenitzky
Schulleiterin